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Bremer Runder Tisch zu Nachhaltigen Lieferketten

Transparenz in der Lieferkette und die „substantiierte Kenntnis“ des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Die Ansprüche von immer mehr Konsument*innen an eine transparente und verantwortungsvolle Produktion ihrer Konsumgüter steigen. Aber auch die Anzahl der Richtlinien, die die Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf Mensch und Umwelt entlang globalisierter Lieferketten adressieren, nimmt zu. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die laufenden Verhandlungen entsprechender Regelungen auf Ebene der EU und UN zeigen: freiwillige Ansätze der Verantwortung von Unternehmen werden in Pflichten übersetzt. Spätestens vor diesem Hintergrund gilt es, die eigenen Unternehmensprozesse risikomindernd im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen zu gestalten.

Der Bremer Runde Tisch zu nachhaltigen Lieferketten
Wie das funktionieren kann, zeigt der Bremer Runde Tisch der sich an Bremer Unternehmen richtet Während der Treffen stehen Wissenserwerb, Erfahrungsaustausch und Diskussion zu Themen der Nachhaltigkeit in Lieferketten im Allgemeinen und Unternehmensverantwortung im Speziellen im Vordergrund Gemeinsam wollen wir Herausforderungen des Menschenrechtsschutzes entlang von Wertschöpfungsketten benennen und Handlungsmöglichkeiten für die Verbesserung der menschenrechtlichen Lage von Arbeiter*innen kennenlernen Jede Sitzung wird von Expert*innen begleitet, die durch ihre Impulse die Diskussionen bereichern Die Inhalte der Sitzungen richten sich nach den Interessen der Teilnehmenden Gemeinsam wird den Sitzungen die Reflexion der Auswirkungen der eigenen unternehmerischen Tätigkeiten auf Mensch und Umwelt und deren Verbesserungsmöglichkeiten sein.

Sitzung 5: Umweltbezogene Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes & der EU
Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit

Datum: Dienstag 21.11.2024, 14:00 - 18:00 Uhr
Input: : David Pyka (Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte)
Ort wird noch bekannt gegeben

Das Europäische Parlament forderte im Jahr 2021 verbindliche Rechtsvorschriften nachhaltiger Unternehmensführung und initiierte so die Verhandlungen über ein europäisches Lieferkettengesetz . Der in den folgenden Jahren zwischen den EU Institutionen ausgehandelten Richtlinie über die unternehmerische
Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit stimmte das Europäische Parlament im
April 2024 zu. Ihre Veröffentlichung erfolgte im Juli 2024.
Nun haben EU Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht zu überführen. Für Deutschland
bedeutet das die Anpassung des bereits geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz schreibt neben Anforderungen an den Menschenrechtsschutz
auch Sorgfaltspflichten hinsichtlich schädlicher Umweltauswirkungen in Lieferketten vor: so sind das
Minamata , das Stockholmer und das Basler Übereinkommen als geschützte Rechtspositionen im Gesetz
enthalten. Über sie werden Verbote bezüglich der Nutzung von Quecksilber , persistenten organischen
Stoffen und gefährlichen Abfällen definiert. Neben diesen eigenständigen umweltbezogenen Sorg
faltspflichten enthalten auch menschenrechtliche Sorgfaltspflichten Bezüge zu Umweltauswirkungen. So
verbietet das Lieferkettengesetz Lärmemissionen, übermäßigen Wasserverbrauch und die Schädigung
von Boden, Gewässer und Luft, wenn dadurch die Nahrungsproduktion , der Zugang zu Trinkwasser und
Sanitäranlagen oder die Gesundheit einer Person beeinträchtigt wird.
Durch die EU Richtlinie zu Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit werden diese Pflichten auf die Eindämmung des Klimawandels ausgeweitet. So schreibt sie Unternehmen vor, einen Plan zur Minderung der Folgen des Klimawandels zu entwickeln und umsetzen.

Doch was beinhaltet ein solcher Klimaplan? Was gilt es bei seiner Erarbeitung zu beachten? Wie ist er im Gesamtkontext der EU Richtlinie zu verstehen? Und welche weiteren Handlungsmöglichkeiten gibt es für die Erfüllung umweltbezogener Sorgfaltspflichten?

Diese und weitere Fragen werden wir während der fünften Sitzung des Bremer Runden Tisches zu
nachhaltigen Lieferketten mit David Pyka , Berater beim Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte,
diskutieren.

Veranstalter:
Bremer entwicklungspoltische Netzwerk (BeN) in Kooperation mit der Geschäftsstelle Umwelt Unternehmen

Beginn
21.11.2024
Ende:
21.11.2024
Termine
Anmeldung erfoderlich
Gebühr keine
Uhrzeit
14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt/Anmeldung
Lina-Marie Huber
Bremer entwicklungspoltische Netzwerk (BeN)
Tel.: +49 421 69531453
E-Mail: lieferkette@ben-bremen.de