Im Jahr 2024 ist die Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW) im Land Bremen gestartet. Mit dem durch die Bremer Aufbau-Bank (BAB) umgesetzten Programm werden vorrangig kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen unterstützt, die eine neue Betriebsstätte gründen, eine bestehende Betriebsstätte erweitern oder in besondere umweltverbessernde Vorhaben investieren wollen. In Ausnahmefällen können auch große Unternehmen gefördert werden – insbesondere bei Investitionen in umweltverbessernde Maßnahmen. Die Förderung erfolgt durch zinsvergünstigte Förderdarlehen und/oder Zuschüsse und setzt sich aus Mitteln des Bundes und des Landes Bremen zusammen.
Eine besonders hohe Förderung ist für die nachhaltigen Investitionsprojekte vorgesehen. So können zum Beispiel Vorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen (wie die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage) mit Förderquoten von bis zu 65 Prozent unterstützt werden. Umweltverbessernde Projekte müssen mit einer klassischen Investition (wie zum Beispiel einer Erweiterung oder Modernisierung) verbunden sein.
Mit dem Zentralen Umsetzungsprogramm Klimaanpassung (ZUP) werden Vorhaben zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, der Risikoprävention und der Katastrophenresilienz im Sinne der Klimaanpassungsstrategie des Landes Bremen und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven gefördert. Die Förderung des ZUP wird als Projektförderung gewährt und richtet sich an öffentliche Einrichtungen des Landes Bremen und seiner Stadtgemeinden sowie an gemeinnützige Einrichtungen und Vereine mit Sitz im Land Bremen. Gefördert werden nicht-investive Maßnahmen wie z. B. ganzheitliche Konzepte, fachübergreifende Strategie- und Leitlinienentwicklungen, Studien, Analysen und Modellrechnungen sowie Monitoring-, Frühwarn-, Auskunfts- und Informationssysteme. Auch investive Maßnahmen können gefördert werden: insbesondere innovative ökosystembasierte Lösungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, Maßnahmen zur klimaangepassten Verbesserung des städtischen Umfelds, Prototypen sowie pilothafte Maßnahmen zur Umsetzung von Konzepten, Strategien oder Leitlinien zur Steigerung der Klimaresilienz.
Das Förderprogramm Angewandte Umweltforschung (AUF) richtet sich an Forschungseinrichtungen in Kooperation mit Unternehmen und unterstützt innovative und anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsansätze mit umweltschutzrelevantem Schwerpunkt. Gefördert werden Forschungseinrichtungen aller Fachdisziplinen des Landes Bremen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen, im Rahmen von Verbundprojekten mit Forschungseinrichtungen. Gefördert werden in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen anwendungsorientierte Forschungsvorhaben, die der effektiven Umsetzung von Forschungserkenntnissen in die wirtschaftliche Praxis dienen und zur Verbesserung der F&E-Infrastrukturen im Umweltschutz beitragen. Auch anwendungsfernere Vorhaben, Informationsveranstaltungen zur Vermittlung von Forschungsergebnissen und vorlaufende Forschungsstudien können gefördert werden.
Das Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU) richtet sich an Unternehmen in Kooperation mit Forschungseinrichtungen und unterstützt Vorhaben mit positiven Auswirkungen auf die Umwelt. Gefördert wird insbesondere der sparsame Einsatz von Materialien und Energie, die Vermeidung und Verminderung von Emissionen, Abfall und Abwasser sowie die Wiederverwertung von Materialien. Gefördert werden in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, unter besonderen Voraussetzungen auch Großunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen sowie Forschungseinrichtungen (im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen). Das Programm fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen, Prozess- und Organisationsinnovationen, Innovationscluster und Investitionen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen.
Mit der Fördermaßnahme Diversity in KMU werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz im Land Bremen unterstützt, die ihre Personalstrategien nachhaltiger und gerechter gestalten möchten. Über das Programm können Prozess- und Organisationsinnovationen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen gefördert werden: zum Beispiel für sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal, Software, Werbematerial für den internen Gebrauch oder wissensvermittelnde Tätigkeiten wie Team- und Organisationsentwicklung.
Über die Startup Förderung Bremen werden darüber hinaus insbesondere hoch innovative (High- und Deeptech) Startups mit Sitz im Land Bremen mit bis zu 150.000 Euro unterstützt.