Die Anforderungen an Unternehmen, über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten, werden immer komplexer. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert die Nachhaltigkeitsberichtspflicht für große und kapitalmarktorientierte Unternehmen. Auch wenn die Berichtspflicht für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nicht gilt, können sie trotzdem indirekt betroffen sein, z.B. durch Anforderungen ihrer Kunden. Außerdem werden auch von Kreditinstituten vermehrt Daten gefordert, um eigene Berichtspflichten zu erfüllen und Nachhaltigkeitsrisiken in der Kreditvergabe zu bewerten.
Mit dem VSME-Standard (voluntary reporting standard for small & medium enterprises) gibt es nun ein freiwilliges Instrument für kleine und mittlere Unternehmen, um Nachhaltigkeitsziele und -projekte zu dokumentieren. Der Standard wurde Anfang 2024 von der European Financial Reporting Advisory Group veröffentlicht, um systematisch Daten zu erfassen, die von CSRD-pflichtigen Kund:innen künftig abgefragt werden.
Zur Informationsveranstaltung „Pflicht oder Kür? – Welche Daten brauchen Unternehmen, um wettbewerbsfähig zu bleiben?“ begrüßte Martin Schulze von der Geschäftsstelle Umwelt Unternehmen am 5. Dezember rund 40 Gäste in der Handwerkskammer Bremen, bevor Jonas Dickel von Dualen Hochschule Baden-Württemberg Mosbach in seinem Impulsvortrag Einblicke in Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine und mittelgroße Unternehmen gab, mit einer Einschätzung zur Praktikabilität des VSME-Standards. Anschließend stellte Frank Brünjes von der Sparkasse Bremen die ESG (Environmental, Social, Governance) Kriterien bei der Kreditvergabe vor. Darüber hinaus wurden die Unterstützungsangebote des Enterprise Europe Network (EEN) präsentiert.
Die Veranstaltung wurde in Kooperation von RENN.nord, dem Enterprise Europe Network (EEN), der Handelskammer Bremen, der Handwerkskammer Bremen, der Sparkasse Bremen und der Geschäftsstelle Umwelt Unternehmen organisiert.