Im Rahmen der aktuell in Brunsbüttel stattfindenden Energieministerkonferenz setzt sich die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Kathrin Moosdorf, für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften in Gewerbegebieten ein. Die Länder stellten sich einstimmig hinter den Bremer Antrag. Ziel ist, Unternehmen zu ermöglichen, Solarstrom mit benachbarten Betrieben zu teilen. Eine EU-Richtlinie macht dies bereits möglich. Bremen fordert, diese schnell bundesweit umzusetzen, um den Photovoltaik-Ausbau (PV) voranzutreiben.
Dazu Senatorin Kathrin Moosdorf: "Die Dachflächen in Gewerbegebieten bergen ein großes Potenzial, das aktuell noch nicht voll ausgeschöpft werden kann. Auf EU-Ebene wurden bereits Erleichterungen festgelegt, die aber zeitnah in nationales Recht überführt werden sollen. Mit der breiten Unterstützung der Bundesländer möchten wir das schnellstmöglich auf den Weg bringen, damit auch unsere Unternehmen in Bremen und Bremerhaven in die Umsetzung starten können."
Industrie- und Gewerbeimmobilien verfügen oftmals über sehr große Dachflächen, die recht einfach mit Solaranlagen in bedeutenden Größenordnungen auszurüsten sind. Daher liegt hier ein großes Potential für den weiteren Ausbau von PV.
Immer mehr Bremer Unternehmen möchten in den Gewerbegebieten in Bremen und Bremerhaven PV-Anlagen auf den firmeneigenen Dächern installieren und damit auch einen Beitrag für eine klimafreundliche Energieversorgung leisten. Zunehmend wollen die Unternehmen sogar klimafreundlichen Strom über den eigenen Bedarf hinaus produzieren und an in der Nachbarschaft ansässige Firmen abgeben. Das ist allerdings bisher nicht möglich, weil gesetzliche Regelungen eine Verteilung des erzeugten Stroms verhindern.
Um das Engagement der Bremer Unternehmer zu unterstützen, hat die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft einen Antrag im Rahmen der Energieministerkonferenz eingebracht. Der Antrag fordert, eine bereits bestehende EU-Richtlinie zum sogenannten Energy Sharing in Deutschland zügig umzusetzen. Das würde es den Unternehmen ermöglichen, ihren klimafreundlich hergestellten Strom an benachbarte Firmen abzugeben. Der gesetzliche Rahmen für die gemeinschaftliche Quartierversorgung mit PV-Strom liegt in der Kompetenz des Bundes. Die Länder wirken nun darauf hin, dass die auf EU-Ebene bereits festgelegten Erleichterungen vom Bund schnellstmöglich in nationales Recht überführt werden.