Im Rahmen der Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im Rahmen der Förderrichtlinie "Betriebliches Mobilitätsmanagement" klimafreundliche Maßnahmen in Betrieben. Ziel ist die Reduktion von verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie in der Alltagsmobilität der Beschäftigten durch die Erweiterung und Verstetigung der Förderung von Maßnahmen einer nachhaltigen Mobilität in Betrieben, Unternehmen und kommunalen Einrichtungen.
Drei Förderschwerpunkte
Die Breitenförderung zielt auf die Förderung von effektiven Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements ab. So fördert das BMDV unter anderem Maßnahmen zur Steigerung und Verbesserung des Radverkehrs, Maßnahmen zur Umstellung von Flotten auf nachhaltige Antriebsarten sowie Maßnahmen zur digital unterstützten Koordination und Steuerung von Verkehrsabläufen. Sie richtet sich ausschließlich an KMU. Ziel ist es, eine breite Wirkung von Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagement in der KMU-Landschaft zu entfalten. Investive Standardmaßnahmen werden mit einem Höchstbetrag von maximal 60.000 Euro gefördert. Die Förderquote beträgt für mittlere Unternehmen 50% und für kleine Unternehmen 60%.
Mit der Initialförderung wird die Erarbeitung standortspezifischer Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement anhand von standardisierten Beratungsleistungen gefördert, begleitet durch eignungsgeprüfte Beraterinnen und Berater. Die Initialförderung richtet sich ausschließlich an KMU mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement. Die Erstellung eines standortspezifischen Konzeptes im Betrieblichen Mobilitätsmanagement wird mit bis zu 5.000 Euro gefördert. Die Förderquote beträgt 100%.
Die Innovationsförderung richtet sich an innovative Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement, die Demonstrationscharakter haben und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen. Voraussetzung für die Förderung sind ein bereits vorliegendes Mobilitätskonzept oder konzeptionelle Überlegungen mit verschiedenen Handlungs- und Aktionsfeldern. Für die Innovationsförderung antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht.