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  • 2021-08-17 Förderprogramm für klimafreundliche Nutzfahrzeuge und dazugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur

Förderprogramm für klimafreundliche Nutzfahrzeuge und dazugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) unterstützt mit seinem neuen Förderaufruf die Beschaffung von leichten und schweren Batterie- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeugen sowie die Beschaffung von schweren Nutzfahrzeugen mit von außen aufladbarem hybridelektrischem Antrieb. Auch die für den Betrieb der Fahrzeuge notwendige Tank- und Ladeinfrastruktur ist förderfähig.

Die Projektförderung richtet sich an Unternehmen des privaten Rechts, kommunale Unternehmen, Gebietskörperschaften, Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine. Gefördert werden:

• die Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug,
• die für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderliche Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben,
• die Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung oder Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung der Nutzfahrzeuge erfolgt im Wege der Anteilfinanzierung, die sich auf Grundlage der jeweiligen Investitionsmehrausgaben berechnet, die zur Erreichung der Umweltziele des Fördervorhabens erforderlich sind. Die durch das Bundesamt für Güterverkehr ermittelten Investitionsmehrausgaben gelten als Bemessungsgrundlage der vorgegebenen Zuschüsse. Die Zuwendung beträgt pro Nutzfahrzeug 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben bis zur Höhe der im Förderaufruf (Abschnitt 8) festgelegten Obergrenzen für maximal förderfähige Investitionsmehrausgaben. Bei der Tank- und Ladeinfrastruktur sind 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben förderfähig. Die Ausgaben für die Machbarkeitsstudie werden mit 50 Prozent bezuschusst. Auch hier gibt es eine im Förderaufruf (Teil 2 - Abschnitt 6) festgelegte Kappungsgrenze.

Antragsverfahren

Anträge zur Förderung von Nutzfahrzeugen und Tank- und Ladeinfrastruktur sind bis 27. September elektronisch über das eService-Portal beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) einzureichen.