Das Bundesverkehrsministerium fördert ab sofort kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sowie Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes beim Aufbau von Ladeinfrastruktur. Ziel ist es, den Aufbau von Ladestationen an attraktiven Zielorten des Alltags zu beschleunigen: vor Supermärkten, Hotels, Restaurants, Schwimmbädern oder Sportplätzen.
Gefördert wird der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) 11 Kilowatt (kW) bis 22 kW mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten und maximal 4000 Euro pro Ladepunkt (inklusive Anschluss an Niederspannung und Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten und maximal 10.000 Euro Förderung pro Standort).
Gefördert wird der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) bis maximal 50 kW bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 16.000 Euro pro Ladepunkt (inklusive Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten und maximal 100.000 Euro Förderung pro Standort). Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist ebenfalls möglich (maximaler Förderbetrag ist analog zum dazugehörigen Netzanschluss). Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 Prozent der Förderung. Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen. Es ist verpflichtend, Strom aus erneuerbaren Energien zu verwenden.
Förderanträge müssen bis zum 31. Dezember über das elektronische Antragssystem easy-online eingereicht werden. Ein Leitfaden führt durch dieses Verfahren. Ergänzend zur elektronischen Fassung müssen die Anträge in schriftlicher Form mit den erforderlichen Unterlagen innerhalb von zwei Wochen nach elektronischer Antragstellung bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) eingereicht werden.