Förderung von Demonstrationsvorhaben einschließlich anteiliger industrieller Forschung
Programmbeschreibung
Das Land Bremen kann - sofern entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen - nach der Richtlinie zur Förderung von Demonstrationsvorhaben Zuschüsse für die Errichtung von Demonstrationsanlagen, die der Vorbereitung von Investitionen in umweltverträgliche Produktionsverfahren dienen, gewähren. Damit soll festgestellt werden, ob ein innovatives, umweltfreundliches Verfahren im speziellen Einzelfall im eigenen Betrieb einsetzbar ist. Dabei können wissenschaftliche Einrichtungen in Anspruch genommen werden.
Ziel der Förderung ist es, den betriebseigenen Produktionsprozess umweltfreundlicher zu gestalten, die Umwelt zu entlasten, die Wirtschaftlichkeit des Produktionsprozesses zu verbessern und die Zusammen-arbeit von Wirtschaft und Wissenschaft zu intensivieren.
Verwendungszweck
Gefördert werden: Ausgaben für die Demonstrations-Anlage, Personalkosten, Ausgaben für die wissenschaftliche Begleitung, Betriebsmittelkosten, Aufträge an Dritte. Demonstrationsanlagen dürfen nicht kommerziell genutzt werden.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Sitz oder eine Betriebstätte im Land Bremen haben, sowie bremische Forschungseinrichtungen.
Förderquote
bis zu 50 % der förderfähigen Kosten des Unternehmens,
bis zu 80 % der förderfähigen Kosten des wissenschaftlichen Partners, jedoch max. 75 % für das gesamte Vorhaben.
Kontakt Stadt Bremen
| Name | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|
| Pukrop, Detlef | 0421 9600 - 346 | 0421 9600 - 8346 | detlef.pukrop@wfb-bremen.de |
| Voigt, Erika | 0421 9600 - 337 | 0421 9600 - 8337 | erika.voigt@wfb-bremen.de |
Kontakt Bremerhaven
| Name | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|
| Grabs, Mathias | 0471 94646 - 741 | 0471 94646 - 69 | grabs@bis-bremerhaven.de |