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Förderung von Demonstrationsvorhaben einschließlich anteiliger industrieller Forschung

Programmbeschreibung

Das Land Bremen kann - sofern entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen - nach der Richtlinie zur Förderung von Demonstrationsvorhaben Zuschüsse für die Errichtung von Demonstrationsanlagen, die der Vorbereitung von Investitionen in umweltverträgliche Produktionsverfahren dienen, gewähren. Damit soll festgestellt werden, ob ein innovatives, umweltfreundliches Verfahren im speziellen Einzelfall im eigenen Betrieb einsetzbar ist. Dabei können wissenschaftliche Einrichtungen in Anspruch genommen werden.
Ziel der Förderung ist es, den betriebseigenen Produktionsprozess umweltfreundlicher zu gestalten, die Umwelt zu entlasten, die Wirtschaftlichkeit des Produktionsprozesses zu verbessern und die Zusammen-arbeit von Wirtschaft und Wissenschaft zu intensivieren.

Verwendungszweck

 

Gefördert werden: Ausgaben für die Demonstrations-Anlage, Personalkosten, Ausgaben für die wissenschaftliche Begleitung, Betriebsmittelkosten, Aufträge an Dritte. Demonstrationsanlagen dürfen nicht kommerziell genutzt werden.

Voraussetzungen

 

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Sitz oder eine Betriebstätte im Land Bremen haben, sowie bremische Forschungseinrichtungen.

Förderquote

 

bis zu 50 % der förderfähigen Kosten des Unternehmens,
bis zu 80 % der förderfähigen Kosten des wissenschaftlichen Partners, jedoch max. 75 % für das gesamte Vorhaben.

Förderung in Euro

 

Keine Begrenzung

Hinweis

 

Alle Anträge sind vor Projektbeginn einzureichen.

Kontakt Stadt Bremen

 
NameTelefonFaxE-Mail
Pukrop, Detlef0421 9600 - 3460421 9600 - 8346detlef.pukrop@wfb-bremen.de
Voigt, Erika0421 9600 - 3370421 9600 - 8337erika.voigt@wfb-bremen.de

Kontakt Bremerhaven

 
NameTelefonFaxE-Mail
Grabs, Mathias0471 94646 - 7410471 94646 - 69grabs@bis-bremerhaven.de