Antragstellung
Antragsverfahren
- Vor Antragstellung sollte eine kurze Projektskizze zwecks Vorweg-Prüfung eingereicht werden.
- Ein Förderantrag ist vor Beginn den Forschungsvorhabens formlos zu stellen.
- Die Projektanzeige gilt als Leitfaden der Antragstellung und informiert über alle inhaltlichen Anforderungen sowohl für die Projektskizze als auch für den detaillierten Antrag.
- Es wird empfohlen, in einem frühen Stadium Kontakt mit den AnsprechpartnerInnen beim Senator für Bau, Umwelt und Verkehr aufzunehmen.
Hier finden Sie die Projektanzeige Angewandte Umweltforschung.
Hier finden Sie die Richtlinie zum Programm.
Entscheidungsgremium
- Entscheidungsgremium für die Anträge ist der "Vergabeausschuss für Angewandte Umweltforschung".
- Dem Vergabeausschuss gehören VertreterInnen des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr, des Senators für Bildung und Wissenschaft, des Senators für Wirtschaft und Häfen, der Bremer Innovations-Agentur GmbH, der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH sowie der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz an
Hier finden Sie die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung.
Hier finden Sie die Ergänzenden Nebenbestimmungen zur Projektförderung.
Kontakt für Antragstellung und Beratung
| Name | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|
| Christiansen, Ulrike | 0421 361 - 4950 | 0421 496 - 4950 | ulrike.christiansen@umwelt.bremen.de |
| Krumwiede, Ute | 0421 361 - 6521 | 0421 496 - 6521 | ute.krumwiede@umwelt.bremen.de |